Kratom (Mitragyna speciosa) ist eine tropische Pflanze aus Südostasien, die seit Jahrhunderten in der traditionellen Medizin verwendet wird. In Deutschland erfreut sich Kratom wachsender Beliebtheit – sei es zur Förderung des Wohlbefindens, zur Entspannung oder als natürliche Unterstützung im Alltag. Doch immer wieder stellen sich Kundinnen und Kunden die Frage: Ist Kratom in Deutschland legal?
Rechtlicher Status von Kratom
Stand heute (Juni 2025) ist Kratom in Deutschland nicht als illegale Substanz eingestuft . Es fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und ist daher weder verboten noch rezeptpflichtig . Der Besitz und Erwerb zu privaten Zwecken ist grundsätzlich erlaubt. Auch der Verkauf ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Kratom ist nicht als Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel zugelassen.
Produkte mit Kratom dürfen nicht zur Einnahme durch den Menschen angeboten werden , da dies laut Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz (LFGB) und durch die Regelungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) untersagt ist.
Daher deklarieren seriöse Shops Kratom ausschließlich als Räucherware, Rohstoff oder für botanische Zwecke .
Import und Zoll
Beim Import von Kratom nach Deutschland aus dem Ausland (z. B. aus Südostasien oder den USA) kann es zu Zollkontrollen kommen. In manchen Fällen wurden Lieferungen beschlagnahmt – insbesondere dann, wenn die Produkte nicht korrekt deklariert oder als Konsumprodukt gekennzeichnet waren.
Rechtliche Grauzone und mögliche Veränderungen
Die Kratom-Lage in Deutschland bewegt sich aktuell in einer Grauzone . Es gibt keine klare gesetzliche Regelung, aber auch keine vollständige Freigabe. Das bedeutet:
Die rechtliche Einschätzung kann sich jederzeit ändern – zum Beispiel, wenn neue Studien zur Wirkung veröffentlicht oder europäische Regulierungen angepasst werden. Einige Nachbarländer, wie z. B. Dänemark oder Schweden, haben Kratom bereits verboten.
Unser Hinweis
Als Shop halten wir uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben und verkaufen Kratom nicht zur Einnahme, sondern ausschließlich zu Forschungs-, Deko- oder Sammlerzwecken .
Wir empfehlen allen Kund:innen, sich regelmäßig über den aktuellen Rechtsstand zu informieren und keine Aussagen über medizinische oder gesundheitliche Wirkungen zu treffen oder zu verbreiten.
Quellen:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)